Aufnahmegesuch
Gerne nehmen wir das ausgefüllte Aufnahmegesuch [PDF, 48.0 KB] um eine Mitgliedschaft bei swissstaffing per Fax oder Post in Empfang.
Die Mitglieder von swissstaffing sind in drei Sektionen eingeteilt:
- Sektion I: Temporärarbeit: Alle Inhaber einer AVG-Bewilligung für Personalverleih
- Sektion II: Selektion und Rekrutierung: Alle Inhaber einer AVG-Bewilligung für Personalvermittlung
- Sektion III: Unternehmensberatung im Human Resources-Management: Alle übrigen Beratungsunternehmen
Der Mitgliederbeitrag für swissstaffing richtet sich nach der Sektionszugehörigkeit, wobei die Mitglieder gleichzeitig mehreren Sektionen angehören können. Die Einteilung erfolgt gemäss der offiziellen, vom Seco jährlich veröffentlichten Liste und gemäss Selbstdeklaration der Unternehmen nach Stand 1. Januar, welcher der Generalversammlung unmittelbar vorhergeht. Jedes Mitglied bezahlt pro Geschäftsstelle (Hauptsitz und Filialen) einen Sockelbeitrag und den bzw. die entsprechenden Sektionsbeitrag bzw. -beiträge. Pro Sockelbeitrag erhält das Mitglied eine Stimme. Es handelt sich um Jahresbeiträge.
| Erstes Büro | Jedes weitere Büro | Beispiel für einen Personaldienstleister mit 4 Büros, der den Sektionen I und II angehört | |
| Sockelbeitrag | Fr. 600 | Fr. 360 | Fr. 1'680 |
| Sektion I | Fr. 1'800 | Fr. 1'200 | Fr. 5'400 |
| Sektion II | Fr. 400 | Fr. 240 | Fr. 1'120 |
| Sektion III | Fr. 400 | Fr. 240 | -- |
| Total | Fr. 8'200 |
Wenn Firmen unter gleichem Namen auftreten, ist es obligatorisch, dass alle dem Verband beitreten. Jede zweite und weitere Firma unter gleichem Namen gilt als Filiale.
Quelle: Reglement über die Zuteilung der Stimmrechte und die Bestimmung der Jahresbeiträge