Temporärbranche: Digitale Signatur während Corona-Krise zugelassen

Geschätzte Personaldienstleister
Liebe Mitglieder

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das SECO unser Anliegen aufgenommen und am 31.3.2020 bestätigt hat, dass Einsatz- und Verleihverträge während der Corona-Krise digital unterzeichnet werden können, was bedeutet, dass eine E-Mail-Antwort oder ein pdf-scan des unterschriebenen Vertrages akzeptiert sind.

Nachfolgend der Wortlaut des SECO:
Das Schrifterfordernis für die Arbeitsverträge und Verleihverträge ergibt sich aus Art. 19 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 AVG. Diese Schriftlichkeit bringt es aufgrund von Art. 13 Abs. 1 und 14 Abs. 1 OR mit sich, dass diese Verträge auch eigenhändig unterschrieben werden müssen. Angesichts der gegenwärtigen Notsituation und damit auch für die Mitarbeitenden der Verleiher und der Einsatzbetriebe Homeoffice ermöglicht werden kann, sollte auf das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift vorübergehend verzichtet werden. Dies solange sichergestellt wird, dass der Abschluss eines Vertrages mittels E-Mail-Antwort oder pdf-scan des unterschriebenen Vertrages zustande gekommen ist. Das SECO wird die kantonalen AVG-Vollzugsbehörden und die Paritätische Kommission für die Kontrolle der Einhaltung des GAV Personalverleihs dazu auffordern, bei den Kontrollen von entsprechenden Verträgen vom Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift abzusehen.

Mit Unterstützung unserer Dachverbände ist es uns damit gelungen, Ihnen in dieser nicht einfachen Zeit zumindest eine organisatorische und administrative Vereinfachung herbeizuführen und dabei gleichzeitig sicherzustellen, dass das Social Distancing durch Personalberatende und Temporärarbeitende viel besser eingehalten werden kann.