GAV Personalverleih

Über 400'000 Menschen unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Damit ist er der grösste GAV in der Schweiz. Sein Abschluss im Jahr 2012 war für die Temporärbranche ein Meilenstein. Ein ausgeklügeltes Regelwerk sorgt für die Balance zwischen sozialer Sicherheit für Mitarbeitende und Flexibilität für Unternehmen.

Im Herbst 2023 haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Vertrag geeinigt. 

Sozialpartner des GAV Personalverleih

Vertragspartner des GAV Personalverleih sind:

Arbeitgebervertreter Arbeitnehmervertreter
swissstaffing Unia
Syna
Angestellte Schweiz
KV Schweiz

 

 

 

 

Für die Umsetzung des GAV Personalverleih ist der Verein Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih (PVP) zuständig.

Vorteile des GAV Personalverleih

Für Temporärarbeitende:

  • Subventionierte Weiterbildung
  • Bessere Altersvorsorge
  • Besserer Krankentaggeld-Schutz
  • Branchenspezifische Mindestlöhne

Für Einsatzbetriebe:

  • Flexibilität bei Kurzeinsätzen, soziale Sicherheit bei längeren Einsätzen
  • Qualifiziertes Temporärpersonal mit mehr Ausbildungsmöglichkeiten
  • Einbezug bestehender Branchenregelungen
  • Reputationsgewinn

Für Personaldienstleister:

  • Einheitliches Regelwerk für den Personalverleih
  • Einfacheres Abrechnungsverfahren
  • Mitsprache bei der Regulierung des Personalverleihs
  • Imagesteigerung

Kontakt

Haben Sie Fragen zum GAV Personalverleih? Unser Rechtsdienst berät Sie gerne und stellt Ihnen Hilfsmittel zur Verfügung.

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Dienstag 09:00 - 11:00
Mittwoch 09:00 - 11:00
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