Personaldienstleister auf Kurs: mit der neuen HR-Berufsprüfung.

Eigene Schwerpunkte setzen, um auch künftig allen Herausforderungen gewachsen zu sein: Möglich machts der erste HR-Lehrgang mit eigener Personaldienstleistungs-Fachrichtung. Start: Frühjahr 2016.

Die Kernaufgabe von HR–Mitarbeitenden bleibt nach wie vor dieselbe: Sie arbeiten mit und für Menschen. Aber sie müssen immer mehr Fachwissen mitbringen, um allen Herausforderungen gewachsen zu sein. Denn speziell Fachleute in Human Resources tragen einen wichtigen Teil zum Wertschöpfungsprozess eines Unternehmens bei. Und das erfordert viel Können.

Das betrifft auch Personalberater. Um diesem Beruf besser gewachsen zu sein, existiert neu die HR Berufsprüfung mit der Fachrichtung C für «Private Stellenvermittlung und –verleih». Der erste Kurs beginnt im Frühjahr 2016 und schliesst im Herbst 2017 ab.

Doch was genau wird vermittelt? Und welche Grundlagen sollten interessierte HR-Fachkräfte mitbringen?
Ganz wichtig sind die Nachhaltigkeit im HR, die Unternehmensentwicklung und die Corporate Social Responsability, also die unternehmerische Gesellschaftsverantwortung. Ebenfalls gefragt sind Kenntnisse rund um gesetzliche Grundlagen wie Arbeitsrecht, Sozialversicherungen, Gleichstellungs- oder Datenschutzgesetz. Als dritter Punkt sollte man mit den Besonderheiten der Schweiz vertraut sein: Wie ist die hiesige Bildungslandschaft aufgebaut, und wo überall der Arbeitsmarkt mit unserer Volks- und Betriebswirtschaft zusammenhängt.

Je nach Arbeitsort sind unterschiedliche Kompetenzen gefragt. Genau hier setzt die Fachrichtung C ein, die sich auf private Personaldienstleister spezialisiert. Die primären Ansprechpartner dieser Berufsleute sind personalsuchende Unternehmen, stellensuchende Kandidaten und bei ihnen angestellte Temporärarbeitende.

Wer bei einem Personaldienstleister tätig ist, sollte ein eigenes Netzwerk aufbauen und pflegen, zugleich aber auch eine eigene Unternehmenseinheit finanziell führen können.

Langfristigen Erfolg erzielt nur, wer die Regeln des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih und des Arbeitsvermittlungsgesetzes kennt und weiss, wie man sie korrekt anwendet. Schliesslich gilt es, alle Stellensuchenden professionell zu beraten und zu vermitteln.

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