Personalverleih im Tessin ist sozialverträglich geregelt

Der Personalverleih ist im Kanton Tessin ebenso wie in der übrigen Schweiz im GAV Personalverleih verbindlich geregelt. Er enthält Standards für Lohn- und Arbeitsbedingungen, deren Einhaltung streng kontrolliert wird. In der Debatte um die Grenzgänger Problematik im Kanton Tessin wird die Temporärarbeit als Vorwand missbraucht, um eine Regulierung ausserhalb des GAV voranzutreiben. swissstaffing, der Verband der Personaldienstleister der Schweiz, wehrt sich vehement gegen Aussagen, welche die Temporärarbeit zum Schaden der Arbeitnehmenden diskreditieren wollen.

Der GAV Personalverleih, als erster GAV der Temporärbranche, ist eine historische Errungenschaft. Dank einheitlicher Regeln bietet er Temporärarbeitenden entsprechende Sicherheiten. Er enthält verbindliche Standards für Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie grosszügige Regelungen im Bereich der Weiterbildung, der Branchenlösung für die Krankentaggeld-Versicherung und der beruflichen Vorsorge. Dank dem Weiterbildungsfonds des GAV Personalverleih, profitieren Temporärarbeitende von subventionierten Weiterbildungen – durch finanzielle Unterstützung und Erwerbsausfallentschädigung. Temporärarbeitende haben so die Möglichkeit, sich in ihrem Beruf zu professionalisieren oder gänzlich neue, berufliche Perspektiven zu entwickeln. Der GAV Personalverleih ist gültig für über 300'000 Arbeitnehmende und alle Personalverleiher in der Schweiz.

swissstaffing ist die Grenzgänger-Problematik im Tessin im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise in Italien nicht verborgen geblieben. Aber nicht jeder Grenzgänger ist auch ein Temporärarbeiter.swissstaffing bekennt sich klar zum GAV Personalverleih und dessen Nutzen und wehrt sich gegen Regulierungsversuche des Personalverleihs ausserhalb des Gesamtarbeitsvertrags. Die Mitglieder von swissstaffing bestätigten in einer 2016 durchgeführten Umfrage, dass sie hinter dem GAV Personalverleih stehen, weil sie damit für einen klar geregelten, fairen Temporärmarkt eintreten.

Kontakt:

Blandina Werren, Leiterin Kommunikation, swissstaffing
Tel: 044 388 95 35
blandina.werren@swissstaffing.ch

www.swissstaffing.ch

swissstaffing ist das Kompetenz- und Servicezentrum der Schweizer Personaldienstleister. Als Arbeitgeberverband vertritt swissstaffing die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und ist swissstaffing Sozialpartner des GAV Personalverleih.
Temporärarbeit ist aus dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht mehr wegzudenken. Sie stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen und den Werkplatz Schweiz, verleiht den Firmen entscheidende Flexibilität und ist für viele Menschen das Sprungbrett in den Arbeitsmarkt.
www.swissstaffing.ch

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