Stellenmeldepflicht: Jedes vierte Unternehmen eingeschränkt

Ein halbes Jahr nach der Einführung der Stellenmeldepflicht sieht sich jedes vierte Unternehmen in der Rekrutierung eingeschränkt. Dies zeigt eine Befragung unter 650 Geschäftsführenden und Personalverantwortlichen, die das Markt- und Sozialforschungsinstitut gfs-zürich für swissstaffing und den Schweizerischen Gewerbeverband durchgeführt hat. Der Anteil der Unternehmen, die sich durch Einschränkungen und administrative Mehrbelastung stark betroffen fühlen, liegt mit 39 Prozent noch höher. Der Grund: Bei jeder offenen Vakanz muss die Pflicht zur Meldung geprüft und allenfalls eine Meldung vorgenommen werden.

Meldepflicht bremst Rekrutierung aus

„Viele Unternehmen sind bei Auftragsspitzen und unvorhergesehenen Ereignissen wie Unfällen und Krankheit kurzfristig auf Personal angewiesen. Um die Vakanzen rasch besetzen zu können, ist die Ausschreibungssperre von fünf Tagen viel zu lang. Viele Unternehmenskunden von Temporärunternehmen benötigen die gesuchten Mitarbeitenden innert 24 Stunden." erklärt Leif Agnéus, Präsident von swissstaffing und General Manager von Manpower Schweiz den hohen Anteil der eingeschränkten Unternehmen. Die Folge: Verzögerungen, geringere Qualität, Überstunden beim bestehenden Personal, verlorene Aufträge

Meldeprozess gelungen, Kandidatenvorschläge mangelhaft

Der Fokus von Bund und Kantonen auf ein wirtschaftsfreundliches Meldeverfahren hat sich bezahlt gemacht. 80 Prozent der befragten Unternehmen finden die Prüfung der Unterstellung und den Meldeprozess einfach. Grosser Nachholbedarf besteht bei den Kandidatenvorschlägen der RAV. Nur 31 Prozent der befragten Unternehmen beurteilen diese als gut. In Anbetracht der Zahlen bezieht NR Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, Stellung: „Solange die Dossierqualität der RAV nicht besser wird, ist eine Ausdehnung der Meldepflicht auf Berufe mit einer Arbeitslosenquote von über 5 Prozent nicht sinnvoll, sondern belastet die KMU nur zusätzlich in der Administration."

Stellenmeldepflicht trifft Romandie besonders

Eine Auswertung der Umfrage nach Kantonen zeigt: Die Stellenmeldepflicht trifft die Romandie besonders hart. Im Kanton Genf und Kanton Waadt geben 72 bzw. 60 Prozent der Unternehmen an, von der Stellenmeldepflicht stark betroffen zu sein. Zudem fühlen sich im Kanton Genf 44 Prozent der Unternehmen stark in der Rekrutierung eingeschränkt. „Im Kanton Genf gibt es mehr Arbeitsplätze als Einwohner im erwerbsfähigen Alter. Unkomplizierte Rekrutierungsmöglichkeiten sind deshalb besonders wichtig." erläutert swissstaffing Ökonom Marius Osterfeld. In Anbetracht von Fachkräftemangel und internationalem Wettbewerb sollte das Ziel sein, einen transparenteren Stellenmarkt zu schaffen, aber den liberalen Arbeitsmarkt zu erhalten. Für die politisch Verantwortlichen in Bern sind die Umfrageergebnisse ein Weckruf, da eine weiter zunehmende Belastung der Wirtschaft durch die Ausdehnung Stellenmeldepflicht im Jahr 2020 und die Einführung von Kontrollen absehbar ist.

Im Anhang finden sich weitere Eckdaten aus der zugrundeliegenden Befragung.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Marius Osterfeld, Ökonom
Tel: 044 388 95 40 / 079 930 45 25
marius.osterfeld@swissstaffing.ch

Blandina Werren, Leiterin Kommunikation
Tel: 044 388 95 35
blandina.werren@swissstaffing.ch

www.swissstaffing.ch
www.die-temporaerarbeit.ch

swissstaffing ist das Kompetenz- und Servicezentrum der Schweizer Personaldienstleister. Als Arbeitgeberverband vertritt swissstaffing die Anliegen seiner 385 Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. swissstaffing ist Sozialpartner des GAV Personalverleih, dem Vertragswerk mit den meisten unterstellten Arbeitnehmenden in der Schweiz.
Studien zu Temporärarbeitenden und Personaldienstleistern in der Schweiz
Im Auftrag von swissstaffing führt das Marktforschungsinstitut gfs-Zürich regelmässig Befragungen durch. Zu den aktuellen Studien gelangen Sie über diesen Link.

Anhang
Abbildung 1: Betroffenheit & Einschränkung der Unternehmen durch die Stellenmeldepflicht

Bemerkungen: Die Grafik zeigt drei Ergebnisse der Studie: erstens den Anteil der Personalverantwortlichen in der Umfrage, die bereits persönlich eine Stelle gemeldet haben; zweitens den Anteil der Befragten, deren Unternehmen stark durch die Stellenmeldepflicht betroffen sind – sei es administrativ oder durch Einschränkungen in der Rekrutierung und drittens der Anteil der Unternehmen, die sich in der Rekrutierung durch die Stellenmeldepflicht stark eingeschränkt fühlen. Der Grad der administrativen Belastung bzw. der Einschränkung in der Rekrutierung wurde auf einer Skala von 1 "keine Auswirkung" bis 5 "sehr starke Auswirkung" abgefragt. Die Skalenwerte 4 und 5 wurden für die Anteilsberechnung zusammengefasst. Beobachtungen je nach Variable: 588 und 648. Quelle: swissstaffing, gfs-zürich, 2019.

Abbildung 2: Zufriedenheit mit der Umsetzung der Stellenmeldepflicht nach Prozessschritt

Bemerkungen: Die Grafik zeigt den Ja-Anteil der Befragten, die der jeweiligen Aussage zum Meldeprozess zugestimmt haben. Beobachtungszahl je nach Variable: 188 bis 238. Quellen: swissstaffing, gfs-zürich, 2019.

Tabelle1: Betroffenheit & Einschränkungsgrad nach Kanton

Bemerkungen: Die Tabelle zeigt den Anteil stark eingeschränkter bzw. betroffener Unternehmen durch die Stellenmeldepflicht. Kantone mit weniger als 20 Beobachtungen wurden weggelassen. Kantone mit weniger als 40 Beobachtungen sind in Klammern gesetzt. Quellen: swissstaffing, gfs-zürich, 2019.

Downloads