AHV-Ausgleichskasse / Familienausgleichskasse

Mit swisstempcomp, der AHV-Ausgleichskasse (AK117), und swisstempfamily, der Familienausgleichskasse von swissstaffing, können die Verbandsmitglieder ihre Mitarbeitenden in der ganzen Schweiz versichern. Beide Kassen sind in allen Kantonen aktiv.

Damit kann jedes swissstaffing-Mitglied für sich und seine Mitarbeitenden von den günstigen Konditionen profitieren.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Umfassend. Alles aus einer Hand, inklusive diverser kantonaler Berufsbildungsfonds sowie des Inkassos des Bildungs-, Vollzugs- und Sozialfonds des GAV Personalverleih.
  • Kostenoptimiert. Interessante Verwaltungskostensätze für die AHV-Ausgleichskasse und attraktive Beitragssätze bei der Familienausgleichskasse aufgrund guter Risikostruktur.
  • Branchenkundig. Branchenspezifische und fachkundige Verwaltung dank der Partnerschaft mit consimo, dem Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen.

AHV-Ausgleichskasse swisstempcomp

Als Mitglied von swissstaffing sind Sie der Ausgleichskasse swisstempcomp (AK117) angeschlossen. swisstempcomp ist Ihre kompetente und leistungsfähige Partnerin für die Durchführung der 1. Säule im Sozialversicherungswesen:

  • AHV/IV/EO-Versicherung
  • AHV/IV/EO-Beitragswesen
  • Leistungen der AHV und IV
  • Leistungen der Erwerbsersatzordnung
  • Elternentschädigungen (Mutterschaft, Vaterschaft, Betreuung)

Familienausgleichskasse swisstempfamily

Als Mitglied von swisstempcomp profitieren Sie von den vorteilhaften Bedingungen der Familienausgleichskasse swisstempfamily. swisstempfamily ist gesamtschweizerisch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Familienzulagen gemäss den kantonalen Gesetzgebungen
  • weitere delegierte Aufgaben im Bereich der Berufsbildung und der Familienzulagen

GAV-Beitrag

Seit 1. Januar 2012 rechnen die Mitglieder von swissstaffing den Beitrag für Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds des GAV Personalverleih halbjährlich über swisstempcomp ab. Auch hier bietet Ihnen swisstempcomp einen Rundumservice.

Beitritt

Rechnen Sie als swissstaffing-Mitglied derzeit mit einer kantonalen Kasse Ihre AHV-Beiträge ab, dann ist ein Ausgleichskassenwechsel zu swisstempcomp gesetzlich vorgeschrieben. Als Mitglied einer anderen Verbandskasse kann Ihre Firma die Ausgleichskasse wählen bzw. im Fünfjahresrhythmus wechseln.

Jetzt Offerte bei consimo beantragen

Der Beitritt bedingt die Mitgliedschaft bei swissstaffing. Sie sind noch nicht swissstaffing-Mitglied? Hier erfahren Sie alles zur Mitgliedschaft.

Consimo

consimo ist ein modernes Kompetenz-Zentrum. Dieses führt mehrere Kassen und Fonds, darunter seit 1948 die Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes.

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Kontakt

Telefon: 044 258 84 75
E-Mail: 117@consimo.ch

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag

08:00 - 11:45
13:30 - 16:30

 

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