Neues Berufsprofil für Personaldienstleister

HR Today

Ab 2017 haben Personalberater die Möglichkeit die Berufsprüfung für HR-Fachleute mit einem speziellen Profil abzuschliessen. Die neue Prüfung besteht aus einem allgemeinen Teil und drei Fachrichtungsteilen. In der Fachrichtung C beispielsweise geht es für private Personaldienstleister darum, Stellensuchende professionell zu beraten und zu vermitteln. Besonders wichtig sind die Regeln des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und des GAV Personalverleihs.

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