Ab 2017 haben Personalberater die Möglichkeit die Berufsprüfung für HR-Fachleute mit einem speziellen Profil abzuschliessen. Die neue Prüfung besteht aus einem allgemeinen Teil und drei Fachrichtungsteilen. In der Fachrichtung C beispielsweise geht es für private Personaldienstleister darum, Stellensuchende professionell zu beraten und zu vermitteln. Besonders wichtig sind die Regeln des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und des GAV Personalverleihs.
Neues Berufsprofil für Personaldienstleister
30.04.2015
HR Today