Suva: Positives Ergebnis und Entlastung versicherter Betriebe

Die Suva weist für das Jahr 2018 ein positives Betriebsergebnis aus und entlastet im Interesse des Werkplatzes Schweiz in 2020 die versicherten Betriebe der Berufsunfallversicherung um rund 170 Millionen. Dies erfolgt in Form einer ausserordentlichen Prämienreduktion an die versicherten Betriebe. Die Nettobasissätze bei den Personaldienstleistern steigen und sinken für 2020.

Die Suva weist für das Jahr 2018 ein Nettoergebnis von 4,8 Millionen Franken aus. Damit ist sie weiterhin sehr solide finanziert und kann all ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten nachkommen.

Die hohen Anlageerträge der Vorjahre ermöglichen, trotz einer im Berichtsjahr 2018 negativen Anlageperformance von -2,7 Prozent, eine Prämienreduktion von insgesamt 170 Millionen Franken im Jahre 2020 in der Berufsunfallversicherung. Dies entspricht 11 Prozent der Nettoprämie.

Senkung des technischen Zinssatzes

Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) legt für alle UVG-Versicherer den technischen Zinssatz fest, der bestimmt, zu welchen Konditionen die Rentenkapitalien verzinst werden. In der Praxis sieht das wie folgt aus: Die Suva berechnet bei einem Rentenfall die Gesamtkosten. Denn dieses Geld muss sie zurückstellen. Dabei muss sie den kalkulatorischen Zinsertrag (technischer Zins) berücksichtigen. Somit bedeutet eine Senkung des technischen Zinssatzes, dass die Suva mehr Geld zurückstellen muss. Dies führt in der Folge dazu, dass der Prämienbedarf der versicherten Betriebe steigt.

Genau das hat das EDI Anfang 2019 beschlossen. Der technische Zinssatz in der Unfallversicherung wird ab 1. Januar 2020 auf 1,5 Prozent gesenkt. Bisher betrug er 2,75 Prozent (für Renten, die vor 2014 verursacht wurden) bzw. 2 Prozent (für Renten ab 2014). Diese Senkung löst einen Finanzbedarf von rund 3 Milliarden Franken aus, der teilweise durch in der Vergangenheit vorsorglich gebildeten Rückstellungen finanziert werden kann.

Entwicklung der Berufsunfallzahlen im Baugewerbe und Industrie

Das Fallrisiko (Anzahl anerkannte Fälle pro 1000 Vollbeschäftigte) im Unterklassenteil 70C A0 Personalverleih Baugewerbe und Industrie betrug im letzten Jahr 219 und entsprach in etwa dem Niveau die letzten Jahre. In effektiven Zahlen ausgedrückt waren dies insgesamt 14 795 Fälle bei 67 600 Vollbeschäftigten.

Das Risiko von Fällen mit Taggeld pro 1000 Vollbeschäftigte ist auf 141 und das Absenzenrisiko auf 9.03 entschädigte Tage pro Vollbeschäftigte gestiegen. Beide Werte sind in den letzten fünf Jahren um etwas mehr als zehn Prozent gestiegen.

Die Suva hat den Nettobasissatz im Unterklassenteil 70C A0 (Personalverleih Baugewerbe und Industrie) das letzte Mal im Jahr 2016 erhöht. Aufgrund der oben erwähnten negativen Entwicklung des Risikos und des erhöhten Finanzbedarfs wegen der Senkung des technischen Zinssatzes muss der Nettobasissatz in diesem Unterklassenteil per 1.1.2020 um eine Stufe erhöht werden. Im Gegenzug kann aufgrund einer positiven Risikoentwicklung der Basissatz im Bereich Personalverleih Büro und Administration um eine Stufe gesenkt werden.


Weitere Informationen: www.suva.ch/praemien