Newsletter Mai 2025

Im April verharrt der Markt für Personaldienstleister im Minus. Die Arbeitsstunden im Temporärgeschäft fielen um 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Der Umsatz aus Feststellenvermittlungen sank um 25,2 Prozent. Damit bleibt die aktuelle Marktsituation anspruchsvoll. Die Handelspolitik von US-Präsidenten Donald Trump schaffte im April zusätzliche Unsicherheit neben einer ohnehin schon schwierigen Konjunkturlage.

Unser neustes White Paper ist da! Welches sind die wichtigsten Anforderungen von Erwerbstätigen an eine Arbeitsstelle und inwiefern werden diese von den Arbeitgebern erfüllt? Das neuste White Paper «Im Spannungsfeld zwischen Gen Z und 50+: wie Unternehmen für alle Generationen attraktiv sind» zeigt auf, inwiefern sich die Bedürfnisse der Gen Z mit jener der Generation 50+ unterscheiden und wie die Bedürfnisse dieser beiden Generationen und Flexwork-Typen in die Personalstrategie integriert werden können. Lesen Sie jetzt die Resultate dieser 360-Grad-Befragung von Erwerbstätigen, Unternehmen und Flexworkern in der Schweiz.

Bundesgericht heisst Klage von swissstaffing gut: Der Kanton Neuenburg hatte in Artikel 10 seines Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen versucht, den Anteil von Temporärarbeitenden auf öffentlichen Baustellen zu beschränken. Das Bundesgericht hat diese kantonale Regelung nun aufgehoben, weil die versuchte systematische und bedingungslose Einschränkung des Einsatzes von Temporärarbeitnehmenden im öffentlichen Bauwesen gegen die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen verstösst. swissstaffing freut sich sehr über diesen rechtlichen Erfolg!

Stärken Sie Ihre rechtlichen Kompetenzen im Personalverleih: Unser Seminar «Rechtsgrundlagen für Fortgeschrittene» bietet Ihnen am 24.06. die ideale Gelegenheit, Ihr Wissen in einem interaktiven Format gezielt auszubauen – mit echten Fällen, konkreten Lösungen und direktem Praxisbezug. Die Plätze sind limitiert – schnell anmelden lohnt sich!

Wir wünschen eine gute Lektüre!
Ihr swissstaffing-Team

Themen

» Swiss Staffingindex: Temporärmarkt verharrt im Minus
» White Paper — Im Spannungsfeld zwischen Gen Z und 50+: wie Unternehmen für alle Generationen attraktiv sind
» Rechtssieg für swissstaffing: Das Bundesgericht bestätigt, dass Temporärarbeit nicht willkürlich vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden darf.
» Rechtswissen praxisnah vertiefen – Seminar am 24. Juni 2025
» Weiterbildungsangebot 2025 – Unsere nächsten Kurse
  • Swiss Staffingindex: Temporärmarkt verharrt im Minus

    Im April verharrt der Markt für Personaldienstleister im Minus. Die Arbeitsstunden im Temporärgeschäft fielen um 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Der Umsatz aus Feststellenvermittlungen sank um 25,2 Prozent. Damit bleibt die aktuelle Marktsituation anspruchsvoll. Die Handelspolitik von US-Präsidenten Donald Trump schaffte im April zusätzliche Unsicherheit neben einer ohnehin schon schwierigen Konjunkturlage.

    > Zum Swiss Staffingindex vom April im Jahr 2025

  • White Paper — Im Spannungsfeld zwischen Gen Z und 50+: wie Unternehmen für alle Generationen attraktiv sind

    Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen ihre Rekrutierungs- und Bindungsstrategien überdenken und gezielt die Erwartungen der Erwerbstätigen berücksichtigen. In erster Linie bedeutet dies: auf eine positive Unternehmenskultur setzen, die Ressourcen aktiv in ein gutes Arbeitsklima und attraktive Vergütungsmodelle investieren sowie Flexibilität fördern.

    Das neue White Paper untersucht auf Basis einer 360-Grad-Befragung von Erwerbstätigen, Unternehmen und Flexworkern in der Schweiz folgende Schlüsselfragen:

    • Welches sind die wichtigsten Anforderungen von Erwerbstätigen an eine Arbeitsstelle?
    • Inwiefern werden diese von den Arbeitgebern bereits erfüllt?
    • Wie lassen sich die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Generationen und Flexwork-Typen in die Personalstrategie integrieren?

    Zwei Praxisbeispiele von Temporärarbeitenden geben überdies Einblick, wie sich ihre Anforderungen an ein Arbeitsverhältnis durch Temporärarbeit realisiert haben.

    > Lesen Sie hier mehr dazu

  • Rechtssieg für swissstaffing: Das Bundesgericht bestätigt, dass Temporärarbeit nicht willkürlich vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden darf.

    Die systematische und bedingungslose Einschränkung des Einsatzes von Temporärarbeitnehmenden im öffentlichen Bauwesen verstösst gegen die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Zu diesem Schluss kommt die II. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts, welche die Beschwerde von swissstaffing gegen Artikel 10 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons Neuenburg (LCMP/NE) gutgeheissen hat. Der angefochtene Artikel wurde für nichtig erklärt, wodurch die kantonale Regelung aufgehoben wurde. swissstaffing begrüsst das klare Signal des Bundesgerichts: Das Vergaberecht darf nicht als Vorwand dienen, um gesetzlich klar geregelte und beruflich anerkannte Beschäftigungsformen auszuschliessen.

    > Zur Medienmitteilung

  • Rechtswissen praxisnah vertiefen – Seminar am 24. Juni 2025

    Stärken Sie Ihre rechtlichen Kompetenzen im Personalverleih: Unser Seminar «Rechtsgrundlagen für Fortgeschrittene» bietet Ihnen am 24.Juni die ideale Gelegenheit, Ihr Wissen in einem interaktiven Format gezielt auszubauen – mit echten Fällen, konkreten Lösungen und direktem Praxisbezug. Die Plätze sind limitiert – schnell anmelden lohnt sich!

    Schon ausgebucht? Kein Problem: Der nächste Kurs findet am 10.09.2025 statt.

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