Bundesgericht stoppt vorerst Neuenburger Mindestlohn – swissstaffing erzielt Etappensieg

Politik

Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen die Einführung des Mindestlohns im Kanton Neuenburg die aufschiebende Wirkung gewährt. Damit erzielt swissstaffing mit seiner am 11. September 2014 eingereichten Beschwerde einen Etappensieg.

Nebst swissstaffing wehren sich auch andere Verbände und Firmen gegen das Gesetz, das ab 1. Januar 2015 eingeführt werden soll und einen minimalen Stundenlohn von 20 Franken vorsieht. Je nachdem, wie das Urteil des Bundesgerichts ausfällt, wird dieses Datum aber hinfällig.

Meldung in der NZZ vom 1. Oktober 2014

Das könnte Sie auch interessieren…