«2x JA zur Reform AHV 21»

Politik

Am 25. September stimmen wir über zwei verknüpfte Vorlagen ab: Einerseits über die Änderung des AHV-Gesetzes und andererseits über die Änderung der Bundesverfassung infolge Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Der Reformbedarf der AHV ist seit Jahren bekannt und unbestritten. Vor 25 Jahren (!) gelang die letzte wichtige AHV-Revision. Höchste Zeit also, mit der Vorlage AHV 21 unser wichtigstes Sozialwerk in den nächsten Jahren vor einer finanziellen Schieflage zu bewahren.
Die Reform AHV 21 ist der richtige und der notwendige Schritt zur Stabilisierung der Altersvorsorge, so dass auch die kommenden Generationen von diesem wichtigsten Sozialwerk der Schweiz profitieren können.

Wie soll das gelingen?

Die Reform AHV 21 als zentrales Element basiert auf verschiedenen strukturellen Massnahmen, die zur Modernisierung des Regelwerks beitragen. Zudem soll eine ebenso wichtige finanzielle Komponente, mittels Erhöhung der Mehrwertsteuer, zur Sanierung der AHV beisteuern.

Die Massnahmen im Überblick:

  • Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexibler Rentenbezug in der AHV
  • Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach 65
  • Verkürzung der Karenzfrist für den Anspruch auf Hilflosenentschädigung der AHV
  • Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer (Bundesbeschluss)

Vereinheitlichung des Rentenalters

Durch die Harmonisierung wird das Referenzalter von Frauen und Männern bei 65 Jahren gleichgestellt. Dieses steht neu für das Alter, ab dem die AHV-Rente frühestens ohne Abschläge bezogen werden kann.

Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration

Um die Anhebung des neuen Referenzalters abzufedern, stehen den betroffenen Frauen der Übergangsgeneration zwei Optionen zur Verfügung: Sie können abgestuft in Schritten von drei Monaten länger arbeiten und erhalten so einen lebenslangen Zuschlag auf ihre Rente oder sie können mit 64 Jahren den Ruhestand wählen, verbunden mit einer moderaten Kürzung der Rente.

Flexibilisierung des Rentenbezugs

Mit der Einführung der AHV 21 wird gleichzeitig auch das Referenzalter für Alle flexibilisiert und modernisiert – indem Personen kurz vor der Pensionierung ihren AHV-Bezug im Alter zwischen 63 und 70 Jahren neu individuell und flexibel gestalten können. So soll die AHV-Rente auch als Teilrente bezogen werden können. Oder mit der Möglichkeit zur Weiterarbeit nach der Pensionierung können allfällige frühere Beitragslücken ausgeglichen und so die eigene Rente aufgebessert werden. Damit ermöglicht die AHV 21 einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.

Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach 65

Heute ist es finanziell wenig attraktiv, nach der Pensionierung weiterzuarbeiten, insbesondere wenn man den Freibeitrag überschreitet. Neu sollen erwerbsfähige Rentner:innen wählen können, ob sie den Freibetrag beanspruchen oder die AHV-Beiträge auf allen Einkünften bezahlen wollen. Zudem sollen diese Beiträge berücksichtigt und damit die AHV-Rente aufgebessert werden können.

Verkürzung der Karenzfrist für den Anspruch auf Hilflosenentschädigung der AHV

Die Hilflosenentschädigung unterstützt Personen, die trotz einer Rente auf eine Unterstützung angewiesen sind. Durch die AHV 21 wird die aktuelle Wartefrist von 12 auf 6 Monate heruntergesetzt, so dass Rentner:innen in finanziellen Nöten schneller geholfen werden kann.

Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer

Allein mit strukturellen Massnahmen kann die AHV für die Zukunft nicht stabilisiert werden. Zur weitergehenden Sicherung braucht es auch finanzielle Massnahmen. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer fliessen jährlich bis zu 1,5 Milliarden Franken Mehreinahmen in die AHV. Erhöht werden der Normalsatz um 0,4% (Dienstleistungen, Luxusgüter), der reduzierte Satz um 0,1% (Nahrungsmittel, Medikamente) und der Sondersatz für Beherbergung um 0,1%. Für einen durchschnittlichen Schweizer Haushalt bedeutet das jährlich etwa 200 Franken Mehrausgaben oder bei einem Warenkorb von 100 Franken einen Preisaufschlag von rund 10 Rappen. Mit dieser Annahme leistet die gesamte Bevölkerung, unabhängig von Geschlecht oder Alter, einen solidarischen Beitrag für die Zukunft der AHV.

Alle vorgenannten Massnahmen helfen mit, den allgemeinen Wohlstand in der Schweiz zu sichern, das wichtigste Sozialwerk zu modernisieren und die Finanzierung der AHV massgeblich zu verbessern. Und Dank der AHV 21 kann die Altersvorsorge für die nächsten Jahre gesichert werden, ohne dass es zu Rentenkürzungen kommt.

Deshalb sagt swissstaffing JA zu den beiden Vorlagen – Reform AHV 21 und Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer – und damit für eine gezielte Investition in die Stabilität und den Wohlstand unseres Landes.

Über die zwei Vorlagen zur AHV wird separat abgestimmt. Sie bilden aber eine einzige Reform (AHV 21) und sind miteinander verknüpft. Weitere Informationen zum Inhalt der Abstimmung:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20220925/stabilisierung-ahv.html

Eine breite Allianz empfiehlt die Reform AHV 21 und die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Annahme

Der Bundesrat und eine deutliche Mehrheit des Parlaments befürworten ein Ja zu den beiden Vorlagen. Und ebenso klar sprechen sich Vertreterinnen und Vertretern verschiedener politischer Parteien, viele Wirtschaftsverbände und auch swissstaffing für die Vorlagen aus.

Weitere detaillierte Informationen und Argumente der Befürworter gibt die Webseite des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes https://www.arbeitgeber.ch/ahv-21-ein-wichtiger-schritt-zur-stabilisierung-der-renten/ sowie die Webseite «sichere AHV» https://sichereahv.ch/.

Myra Fischer-Rosinger
Direktorin
swissstaffing

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