GAV Personalverleih: Bundesrat verlängert die Allgemeinverbindlichkeit

Politik

Inzwischen steht fest: An seiner Sitzung vom 11. Dezember 2014 erklärte der Bundesrat den Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih für ein weiteres Jahr allgemeinverbindlich. Somit werden auch 2015 alle Temporärarbeitenden gleich behandelt und können von den Vorteilen des GAV profitieren.

GAV Personalverleih: Bundesrat verlängert die Allgemeinverbindlichkeit

Die Verlängerung war erforderlich, da die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern für die neue Vertragsperiode noch laufen. swissstaffing ist zuversichtlich, dass anfangs 2015 eine Einigung zustande kommt für die Periode 2016-2019.

Die Einführung des GAV im Jahr 2012 war ein Meilenstein für die Personaldienstleistung. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist wichtig, weil so auch „Aussenseiter" in die Pflicht genommen werden. Das sorgt unter den Personaldienstleistern für Wettbewerb mit gleich langen Spiessen und vereinfacht administrative Prozesse, weil die GAV-Beiträge einheitlich geregelt sind.

Zudem können nur dank der Allgemeinverbindlichkeit alle Temporärarbeitenden in der Schweiz von den Vorteilen des GAV profitieren. Dazu zählen neben Minimallöhnen grosszügige Sozialleistungen, welche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Sie bieten den flexiblen Arbeitskräften soziale Sicherheit und lassen gleichzeitig die Flexibilität der Unternehmen unberührt.

Der GAV Personalverleih ist der grösste GAV in der Schweiz und führt ein innovatives System der Weiterbildungsförderung: Seit 2012 haben sich über 9'000 Temporärarbeitenden über den Weiterbildungsfonds temptraining weitergebildet und von Leistungen im Wert von 16 Millionen profitiert. Damit leistet die Branche einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Employability von Temporärarbeitenden.

Broschüre – der GAV Personalverleih in Kürze

Für 2015 gelten die gleichen Regeln wie bisher. Da Temporärarbeitende in diversen Branchen im Einsatz sind, ist der GAV Personalverleih modular aufgebaut. Beispielsweise übernimmt unser GAV in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten GAV deren Arbeitszeit-Regelungen und Mindestlöhne. Unsere Broschüre „Der GAV Personalverleih in Kürze" gibt Ihnen einen Überblick. Mitglieder von swissstaffing können auch grosse Mengen kostenfrei beziehen.


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