Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

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Bei Gesetzen und gesetzesähnlichen Regeln gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wir kennen das z.B. aus dem Strassenverkehr. Tempolimiten und Parkverbote werden grundsätzlich gutgeheissen. Tag für Tag eingehalten werden sie aber, weil anderenfalls Bussen drohen.

Dasselbe gilt für Gesamtarbeitsverträge (GAV). Deshalb verfügen die meisten GAV über einen paritätischen Verein, der mit der GAV-Umsetzung und -Kontrolle betraut ist. Für die Umsetzung des GAV Personalverleih gibt es den paritätischen Verein tempservice (www.tempservice.ch). Finanziert wird er über den GAV-Beitrag, der bei Temporärarbeitenden (0,7 % des Lohnes) und Personalverleihern (0,3 % des Lohnes) erhoben wird. In allen Gremien von tempservice sind Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in der gleichen Zahl vertreten. Daher der Name „paritätisch". Die Zusammenarbeit ist pragmatisch und zielorientiert.

Die Sozialpartner des GAV Personalverleih – swissstaffing sowie die Gewerkschaften Unia, Syna, Angestellte Schweiz und KV Schweiz – haben mit viel Engagement und Kreativität tempservice so strukturiert, dass Temporärarbeitenden und Personaldienstleistern ein optimaler Service geboten wird:

Geführt wird tempservice von der SPKA, dem Vorstand. Oberstes Entscheidungsorgan ist die Mitgliederversammlung, die wie in jedem Verein, Reglementsanpassungen, Budget und Jahresrechnungen genehmigt. Für die Bereitstellung der drei Kerndienstleistungen von tempservice stehen drei Geschäftsstellen bereit:

GAV Personalverleih – swissstaffing Quelle: Tempservice

Zur Qualitätssicherung und Kontrolle werden die SPKA und die drei Geschäftsstellen von einer Rekurskommission sowie einer Finanzkommission beaufsichtigt. Sind Temporärarbeitende oder Personalverleiher mit einem Vollzugs- oder Weiterbildungsentscheid nicht einverstanden, können sie diesen bei der Rekurskommission anfechten. Diese prüft denn Fall und entscheidet endgültig. Die Finanzkommission überwacht den Mitteleinsatz und die Rechnungslegung. Als Rechnungslegungsstandard hat sich tempservice für GAAP FER 21 entschieden, dem anerkannten Standard für Nonprofit-Organisationen.

Nach gut drei Jahren haben sich die neu geschaffenen tempservice-Strukturen gefestigt. Für das Tagesgeschäft bestehen grösstenteils Musterprozesse. Die verschiedenen Gremien pflegen einen fruchtbare Kooperation untereinander. Die Lernkurve, die tempservice durchlaufen hat, war eine steile.

Wie der GAV ist tempservice mit dreieinhalb Jahren aber  noch jung. Wir haben Optimierungs- und Weiterentwicklungsarbeit vor uns – so z.B. beim Konventionalstrafenrechner oder bei den Bearbeitungsfristen. In diesem Sinne freue ich mich als Vizepräsidentin von tempservice auf die anstehenden Projekte. Denn jeder GAV ist nur so gut, wie er umgesetzt wird.

Mehr Informationen zur Arbeit von tempservice stehen Ihnen im Jahresbericht 2014 zur Verfügung:

www.tempservice.ch

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