Whistleblowing – Ständerat heisst Vorlage gut

Politik

Als Erstrat hat der Ständerat am Montag die Whistleblowing-Vorlage beraten. Diese regelt, unter welchen Umständen Arbeitnehmende Unregelmässigkeiten im Betrieb melden dürfen. Er stimmte der Vorlage mit 22 zu 13 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.

Die neue Regelung im OR räumt der internen Behandlung von Meldungen Priorität ein: Demnach ist eine Meldung in der Regel zuerst an den Arbeitgeber zu richten. Erst wenn dieser nicht oder nur ungenügend reagiert, dürfen sich Mitarbeitende an die Behörden wenden. Eine direkte Meldung an die Öffentlichkeit ist nicht zulässig. Medien dürfen erst eingeschaltet werden, wenn auch die Behörden nichts unternehmen oder keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen.

Das Kündigungsrecht soll demgegenüber mit der OR-Revision nicht ausgebaut werden. Die Vorlage muss noch vom Nationalrat genehmigt werden.

Artikel zum Thema in der NZZ

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