Temporärarbeitende bilden sich weiter

HR Today

Am 1. Mai 2016 ist der erneuerte GAV Personalverleih in Kraft getreten und dessen Weiterbildungsfonds temptraining weiterhin ein wichtiger Bestandteil des Gesamtarbeitsvertrags. Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren zusammen mit einem Lohnprozent den GAV, wovon 40 Prozent in den Weiterbildungsfonds gelangen. Wer temporär arbeitet, hat somit Anspruch auf Weiterbildungsleistungen. Bei Temporärarbeitenden gewinnt temptraining stetig an Beliebtheit: Seit der Einführung 2012 steigt die Nachfrage Jahr für Jahr überproportional.

Lesen Sie mehr im HR Today, Ausgabe Juli – August 2016.

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