Weiterbildungsangebot für Temporärarbeitende erweitert

HR Today

Zeitgleich mit der Einführung des GAV Personalverleihs startete der Weiterbildungsfonds «temptraining» seine Erfolgsgeschichte. Er stellt Mittel für Temporärarbeitende zur Verfügung, damit diese sich mit ausgesuchten Weiterbildungen entwickeln können.

Seit 2012 bewilligte der Weiterbildungsfonds «temptraining» über 65'000 Weiterbildungsgesuche und zahlte rund 74 Millionen Franken aus. Sein Ziel: hochwertige und relevante Weiterbildungen für möglichst viele Temporärarbeitenden zu fördern. Damit diese Bestrebungen umgesetzt werden können, muss aber auch die finanzielle Stabilität des Weiterbildungsfonds langfristig gesichert sein.

Damit das gelingt, braucht es sowohl stimulierende wie dämpfende Massnahmen: Im 2016 setzte der Fonds beispielsweise auf Sparmassnahmen, um die stark gestiegene Nachfrage etwas zu dämpften. Diese bewährten sich in den darauffolgenden Jahren. Es gingen weniger Gesuche ein und der durchschnittliche Förderbeitrag eines Gesuches sank. 2019 veränderten die Fonds-Verantwortlichen den bisherigen Kurs wieder, lancierten eine Werbekampagne und führten im Januar 2020 weitere Lockerungsmassnahmen ein. Beides stimulierte die Nachfrage. Leider wurde das Nachfragewachstum aufgrund der Covid-19-Massnahmen des Bundes im März 2020 erneut gebremst. Erst im Juni 2020 konnte der Präsenzunterricht wieder starten. Seither nehmen die Anzahl Gesuche abermals zu.

Symbolbild Weiterbildung

Gesuchsteigerung durch Prozessverbesserung

Der Digitalisierungsprozess bei «temptraining» verbesserte in den vergangen fünf Jahren kontinuierlich die Abläufe. So konnte die Papier- und E-Mail-Flut mit Einführung des neuen, attraktiven Webportals im November 2020 beseitigt werden. Es erlaubt Temporärarbeitenden wie auch Personalverleihern, ihre Unterlagen per Mausklick an «temptraining» einzureichen, den aktuellen Status abzufragen und Zahlungsunterlagen für bewilligte Gesuche hochzuladen.

Projekte der paritätischen Arbeitsgruppe für Weiterbildungen

Letztes Jahr ist die «Paritätische Arbeitsgruppe für Weiterbildungen» geschaffen worden. Diese wurde von der Schweizerischen paritätischen Kommission des Personalverleihs (SPKP) beauftragt, Vorschläge vorzulegen, wie die Weiterbildung «temptraining» gefördert werden kann – insbesondere Sonderprojekte wie «digitales Weiterbildungsdossier», «Laufbahnberatung» und «Gutscheine für geringqualifizierte Temporärarbeitende». Bereits 2020 wurden zwei Pilot-Projekte gestartet.

Selbstevaluation garantiert hohe Qualität

Um eine nachhaltig hohe Qualität sicherzustellen und ein breiteres Bildungsangebot anzubieten, akzeptiert «temptraining» weitverbreitete Qualitätsmanagement-Modelle im Bildungsbereich der Schweiz und von Europa – wie ISO, EFQM, Q2E und eduQua. Zusätzlich fordert «temptraining» eine Selbstevaluation der Bildungsanbieter. Diese wird als Webumfrage verschickt. Die Teilnahme daran ist Voraussetzung, um im Bildungsverzeichnis von «temptraining» aufgeführt zu werden.

In regelmässigen Abständen misst «temptraining» zudem die Kundenzufriedenheit. Die Umfrage vom Dezember 2020 verzeichnete eine gute Rücklaufquote und ermutigende Resultate: Ein Grossteil der Teilnehmenden war zufrieden mit der Qualität der gewählten Weiterbildungsangeboten. So wurde die Kompetenz der Lehrpersonen im Schnitt mit 4,4 von maximal 5 Punkten bewertet. Ebenso empfahlen 87 Prozent der Teilnehmenden die Weiterbildung aktiv oder passiv weiter. 89 Prozent der Kunden gaben zudem an, die Services von «temptraining» aktiv oder passiv weiter zu empfehlen.

Motivation zur Weiterbildung.Umfrage «temptraining» aus dem Jahr 2020: Die Motivationsgründe für eine Weiterbildung.

Aktuelle Anspruchskriterien für «temptraining»-Weiterbildungen (per Januar 2021)

  • Neu können Temporärmitarbeitende bereits ab 88 geleisteten Arbeitsstunden ein Gesuch mit einem Maximalbetrag von 500 Franken stellen.
  • Wenn der temporäre Einsatz länger dauert, lohnt es sich mit dem Gesuch abzuwarten. Denn je mehr nachgewiesene Stunden, desto höher fällt der Maximalbetrag für Weiterbildungen aus.
  • Temporärarbeitende, die 21 Jahre und älter sind, können neu den theoretischen Teil der Fahrprüfung über den Weiterbildungsfonds finanzieren. Das soll Temporärarbeitenden weitere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen.
  • Per 1. April 2021 können Gesuchsteller eine Standort- oder Laufbahnberatung bis zu 100 Franken beantragen. Ein Laufbahnverzeichnis mit anerkannten Laufbahnberatern wird ab April dieses Jahres publiziert.

Weitere Informationen unter: temptraining.ch

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