ISAB: Information für Personalverleiher

Politik


ISAB
(Informationssystem Allianz Bau) ist eine Informationsplattform, die von den Sozialpartnern im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe gemeinsam geschaffen wurde. Das Ziel ist, die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen aus allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen besser durchsetzen zu können. In ISAB erfassen die paritätischen Kommissionen, welcher Betrieb welchem GAV unterstellt ist, ob dieser kontrolliert wurde und was das Ergebnis der Kontrolle war.

ISAB setzt sich aus insgesamt drei Produkten zusammen:

  • einer Firmendatenbank;
  • der GAV-Bescheinigung;
  • sowie der ISAB-Card.

Was nützt ISAB?

Arbeitgeber wie Arbeitnehmer profitieren mit ISAB von der Förderung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen. Vergabestellen, Bauunternehmen und Bauherren erhalten eine Übersicht über die GAV-Unterstellung sowie die Ergebnisse allfälliger Betriebskontrollen. Die Paritätischen Kommissionen und andere Vollzugs- und Kontrollorgane verfügen mit ISAB über ein wirksames Instrument für die tägliche Vollzugsarbeit.

Was ist der Zeitplan für die Einführung von ISAB?


ISAB ist Anfang März 2019 eingeführt worden. Die mehr als 150 daran beteiligten Paritätischen Kommissionen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe werden in den kommenden Monaten Informationen einliefern, so dass anschliessend von den Betrieben GAV-Bescheinigungen bezogen und ISAB-Cards bestellt werden können. Als erste Branche wird das Bauhauptgewerbe ab März 2019 seine Daten in die ISAB-Datenbank einliefern. Wenig später wird mit der Holzbaubranche die erste Vertreterin des Ausbaugewerbes folgen.

Wann wird ISAB für die Personalverleiher relevant?

Die Personalverleihbranche ist über deren Sozialpartner und ihre paritätische Kommission an ISAB beteiligt, da rund 20 Prozent der Temporärarbeitenden im Bauhaupt- oder Ausbaugewerbe im Einsatz sind. Die Anbindung des Personalverleihs an ISAB bedingt verschiedene Anpassungen der Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den zuständigen paritätischen Kommissionen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes sowie Anpassungen der Informatiksysteme, welche derzeit in Bearbeitung sind. Daher ist die Personalverleihbranche noch nicht an ISAB angebunden und können noch keine GAV-Bescheinigungen für Personalverleiher oder ISAB-Cards für Temporärarbeitende bestellt werden. Sobald die notwendigen Anpassungen im Verlaufe dieses Jahres erfolgt sind, wird die Paritätische Kommission der Personalverleihbranche die erforderlichen Daten in ISAB einliefern und vollumfänglich am Informationssystem partizipieren. swissstaffing hält die Personalverleiher auf dem Laufenden.

Zusätzliche Informationen:

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